Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien der GGS Steinbergerstraße

 

 

§1 Einberufung

 

  1. Die oder der Vorsitzende beruft das Gremium schriftlich oder in sonst geeigneter Weise ein und fügt die Tagesordnung bei. Zu den Sitzungen der Schulkonferenz und der Schulpflegschaft soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden.

 

Zur ersten Sitzung der Schulpflegschaft im Schuljahr lädt die Schulleitung ein.

 

Zur ersten Sitzung der Klassenpflegschaft lädt die Klassenleitung ein.

 

  1. Die oder der Vorsitzende beruft das Mitwirkungsgremium unverzüglich ein, wenn ein Drittel der Mitglieder es beantragt. Dem Antrag soll ein Vorschlag zur Tagesordnung beigefügt sein.

  2. Ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht selbst Mitglied des Mitwirkungs-gremiums, wird sie oder er bei Einladung über den Sitzungstermin und die Tagesordnung unterrichtet. Termine, die in der Schule stattfinden, sind mit dem Hausmeister abzustimmen.

 

 

 

§2 Tagesordnung

 

  1. Die oder der Vorsitzende setzt die Tagesordnung fest. Sie enthält alle Anträge, die Mitglieder des Mitwirkungsgremiums bis zum Versand der Einladung gestellt haben.

  2. Während der Sitzung kann das Gremium die Tagesordnung nur durch Mehrheits-beschluss erweitern. Wird dafür keine Mehrheit erreicht, wird der Tagesordnungs-punkt in der nächsten Sitzung behandelt. Die Tagesordnung enthält als letzten Punkt, den Punkt Verschiedenes.

 

 

 

§3 Sitzungsverlauf

 

  1. Die oder der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. Sie oder er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, ob das Schulmitwirkungsgremium ordnungsgemäß einberufen wurde.

  2. Das Gremium kann die Redezeit durch Mehrheitsbeschluss beschränken. Die oder der Vorsitzende kann Personen, die nicht zur Sache sprechen oder den ordnungs-gemäßen Ablauf der Sitzung stören, das Wort entziehen.

 


 

§4 Abstimmungen

 

  1. Die Abstimmungen sind offen, soweit nicht eine der anwesenden Personen einen Antrag auf geheime Abstimmung stellt. § 64 Abs. 1 SchulG

  2. Über Änderungsanträge wird vor dem Hauptantrag abgestimmt. Bei mehreren Anträgen wird zuerst über den Antrag abgestimmt, der am weitesten geht. Die oder der Vorsitzende gibt die Reihenfolge vor Beginn der Abstimmung bekannt.

  3. Mitglieder dürfen nicht an Abstimmungen über Gegenstände teilnehmen, an denen sie persönlich beteiligt sind.

 

 

§5 Niederschrift

 

  1. Eine Protokollführerin oder ein Protokollführer führt die Sitzungsniederschrift. Sie oder er und die oder der Vorsitzende unterzeichnen die Niederschrift.

  2. Die Niederschrift enthält neben der Bezeichnung des Mitwirkungsgremiums und dem Sitzungsdatum:
    1. die Tagesordnung,

 

2. die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
3. die Anträge,
4. den Wortlaut der Beschlüsse und jeweils die Stimmenmehrheit.
Diese Angaben sind gemäß §63 Abs. 4 SchulG verbindlich.
5. die zur Aufnahme in der Niederschrift abgegebenen schriftlichen Erklärungen.

 

  1. Zu Beginn der nächsten Sitzung beschließt das Mitwirkungsgremium über die Genehmigung der Niederschrift.

  2. Die Schule hält die Niederschriften für die Mitglieder des Mitwirkungsgremiums zur Einsichtnahme bereit. Das Mitwirkungsgremium beschließt, ob die Niederschriften an die Mitglieder verteilt werden.